Auf Basis eines neuen UM-Erlasses zum Ende der Abfalleigenschaft weiterer mineralischer Ersatzbaustoffe vom 11.04.2025 und der Bestätigung der QRB-Zertifizierung als geeignete Konformitätserklärung für das Ende der Abfalleigenschaft vom 01. August 2025 durch das UM, erreichen QRB-Mitglieder im Falle einer erfolgreichen QRB-Zertifizierung das Ende der Abfalleigenschaft neben Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1) auch für
- Bodenmaterial der Klassen 0 (BM-0) und 0* (BM-0*),
- Gleisschotter der Klasse 0 (GS-0) und
- Ziegelmaterial (ZM).
Das UM formuliert hierfür besondere Voraussetzungen, die durch das QRB-Zertifikat abgedeckt sind.
So fordert das UM:
- Im Falle eines Einbaus in ein technisches Bauwerk müssen die Vorgaben gemäß Abschnitt 4 der ErsatzbaustoffV eingehalten werden. Bei einer bodenähnlichen Anwendung sind die Anforderungen nach §§ 6 bis 8 der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) zu berücksichtigen.
- Der Inverkehrbringer hat den Verwender bei Abgabe der Ersatzbaustoffe auf die Einhaltung der Anforderungen in geeigneter Weise hinzuweisen. Dies kann beispielsweise durch eine Konformitätserklärung erfolgen.
Die seit dem 31. Juli 2023 gemäß §13ff ErsatzbaustoffV durch das UM staatlich anerkannte Güteorganisation QRB hat dem UM die zahlreichen konkretisierenden Vorgehensweisen, Musterformulare und elektronischen Dokumentationen des QRB erläutert.
Mit Schreiben vom 01.08.2025 hat das UM nun bestätigt, dass die konkretisierende Vorgehensweise des QRB die Anforderungen an eine Konformitätserklärung bei der Abgabe an den Verwender erfüllt, um das Ende der Abfalleigenschaft für RC-1, BM-0, BM-0*, GS-0 und ZM zu erreichen.
QRB-Mitglieder, die die genannten Materialarten und Materialklassen durch QRB erfolgreich zertifiziert haben, erreichen automatisch mit dem QRB-Zertifikat das Ende der Abfalleigenschaft. In der qeb.app werden derzeit die Zertifikate entsprechend angepasst.
Sie können sich den UM-Erlass (UM26-8973-45/16/1) vom 11.04.2025 unter diesem LINK von der Homepage des UM BW herunterladen. Die Bestätigung gegenüber QRB (UM 26-8973-45/16/4) vom 01. August 2025 finden QRB-Mitglieder hier im internen Downloadbereich..